TRANSPARENTE KOSTEN SCHAFFEN VERTRAUEN

Die Kosten unseres Betreuungsangebotes richten sich immer nach dem Betreuungsaufwand und Pflegebedarf, als auch der Qualifikation der PflegerIn. Als Grundbasis können Sie jedoch von einem Tagessatz von 74,- Euro für eine 24-Stunden Betreuung ausgehen. Dieser Tagessatz beinhaltet Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung), sowie aller steuerlichen Abgaben.

Im Angebot, das Sie von uns erhalten, sind die Kosten übersichtlich aufgegliedert.
Vertrauen ist ein wichtiger Grundstein in unserer Arbeit .
Dies beginnt bei der Transparenz des Angebotes.

Unsere PflegerInnen sind hoch qualifiziert, selbstständig und besitzen einen österreichischen Gewerbeschein.

PFLEGESTUFE

Das Pflegegeld wird in in 7 Stufen unterteilt. Die Zuteilung erfolgt je nach Ausmaß des Pflegebedarf und wird von einer zuständige Stelle (z.B. pensionsauszahlende Versicherungsstelle) gewährt. 

Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Mindestmaß von 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat festgestellt werden.

FÖRDERUNGEN

Förderungen sind sehr oft ein wichtiger Bestandteil in der Kostenplanung der Familie des zu Pflegenden.

Abgesehen von der Pflegestufe gibt es eine Förderung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Diese zusätzliche Förderung liegt bei einer Höhe von bis zu € 550,- monatlich bei einer 24-Stunden-Betreuung. Teilweise gilt im Fall einer vorliegenden Demenzerkrankung diese Förderung bereits ab der Pflegestufe 1.

Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat und helfen Ihnen bei den Förderungsansuchen für die Pflegestufe der zu betreuenden Person.

Richtlinien der Bundesländer

Als kleine Hilfestellung der Voraussetzungen für die Pflegegeldbewilligung einer 24-Stunden-PflegerIn die Richtlinien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Steiermark.

ABLAUF

Im 28-Tage-Rythmus übernehmen unsere qualifizierten BetreuerInnen die Pflege Ihrer Angehörigen. Während dieser Zeit leben unsere PflegerInnen mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt.

Darüber hinaus soll den PflegerInnen ein gesonderter Raum zum Schlafen bzw. zur Erholung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll auf die Einhaltung der minimalen Ruhezeit geachtet werden.

Die Aufgaben der Pflegeagentur:

  • Organisation Ihrer 24-Stunden BetreuerIn
  • Betreuerwechsel
  • Qualitätssicherung
  • Verwaltung
  • rechtliche Unterstützung des Pflegepersonals
  • Gewerbeanmeldng
  • Antragsstellung
  • Erstellung von Werkverträgen, Honorarnoten
  • Zahlungsabwicklung
  • Meldung beim Finanzamt

Die Aufgaben, welche die Familien übernehmen:

  • Verpflegung der BertreuerInnen
  • Einweisung in die Medikamentenliste
  • Einweisung in die tägliche Routine Ihres Angehörigen
  • Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten der PflegerInnen
  • An- bzw. Abmeldung beim zuständigen Meldeamt
  • Ansuchen Zuschuss des Sozialministeriums
  • Ansuchen um Erhöhung bzw. Anpassung des Pflegegeldes bei den zuständigen Ämtern (BVA, PVA, SVA) der zu betreuenden Person – wobei wir Sie gerne unterstützen.

Wir, die Personenbetreuung Patulea, bieten Ihnen rasche Hilfe und professionelle Pflegebetreuung. Außerdem dienen wir als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten.
Sie haben nur einen Ansprechpartner, das schafft Vertrauen.